Externer Datenschutzbeauftragter.
Sie suchen einen externen DSB für Ihren Mittelstand — pragmatisch, fachkundig und ohne langfristige Bindung? Ich übernehme für Ihr Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz-Aufgaben nach Art. 37 DSGVO. Unabhängig, mit klarer Sprache, geprüfter Erfahrung — und einer fairen Pauschalvergütung ab 150 €/Monat.
Bereits ab 20 Mitarbeitern Pflicht.
Bereits ab 20 Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen Sie in Deutschland einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Je nach Branche — z. B. Markt- und Meinungsforschung — gilt die Pflicht sogar unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Gerade für mittelständische Unternehmen lohnt es sich, einen externen DSB zu beauftragen.
Vorteile der externen Lösung
- Bessere Beratungsqualität — Spezialwissen, das eine interne Stelle selten allein abdecken kann
- Geringere Kosten — keine Aus- und Weiterbildung, keine Vertretung, keine Personalbindung
- Volle Unabhängigkeit — keine internen Interessenkonflikte
- Flexibel kündbar — wenn es nicht passt, einfach Vertrag beenden
Mein Beratungsansatz
Getreu dem Motto: So wenig wie möglich – so viel wie nötig. Klare Prioritäten, gesetzliche Anforderungen schnell umsetzen, Haftungsrisiken wirksam reduzieren — bei geringem zeitlichen Aufwand für Sie.
Ich bin kein Jurist, sondern Datenschutz-Praktiker. Sie bekommen von mir keine langen Gesetzestexte, sondern klare Handlungsempfehlungen.
Leistungen.
DSB-Bestellung
Offizielle Bestellung mit Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde inklusive dokumentierter Erreichbarkeit.
Bestandsaufnahme
Ist-Analyse aller Verarbeitungstätigkeiten, technischer und organisatorischer Maßnahmen.
Verfahrensverzeichnis
Aufbau und Pflege gemäß Art. 30 DSGVO — übersichtlich, prüfbar, jederzeit auskunftsbereit.
AVV & TOM
Auftragsverarbeitungsverträge und technisch-organisatorische Maßnahmen prüfen und dokumentieren.
Schulungen
Verständliche Online- und Vor-Ort-Trainings mit Nachweis für die Aufsichtsbehörde.
DSFA & Meldewesen
Datenschutz-Folgenabschätzung bei Risikoverfahren, 72-Stunden-Meldung bei Datenpannen.
Ein Verstoß gegen die DSGVO kann schnell teuer werden.
Sie können als Unternehmen in Sachen Datenschutz oft lange unter dem Radar fliegen. Aber dann kann es schnell gehen, wenn zum Beispiel:
- Eine Verbraucherzentrale über Ihre Website stolpert.
- Ein – meist unzufriedener – Kunde oder Bewerber sich bei der Aufsichtsbehörde beschwert.
- Eine Datenpanne bei Ihnen oder bei Ihrem Dienstleister passiert.
- Ein Interessent sich über unerwünschte Werbung beschwert.
- Ein Kunde eine Auskunftsanfrage über seine personenbezogenen Daten stellt.
Bußgelder.
Der maximale Bußgeldrahmen liegt bei einem schweren Verstoß bei 4 % des Umsatzes oder 20 Mio. Euro — je nachdem welcher Betrag höher ist. Ähnlich wie im Straßenverkehr gibt es in Deutschland einen Bußgeldkatalog für Datenschutzverstöße. Berücksichtigt werden Unternehmensgröße, Schweregrad, Verschulden und Wiederholung.
| Umsatz | Schweregrad (1–14,4) | Verschulden | Zuschlag Wiederholung | Bußgeld (ca.) |
|---|---|---|---|---|
| 1 Mio. € | 10 | 25 % | 0 % | 34.000 € |
| 2 Mio. € | 10 | 50 % | 50 % | 125.000 € |
| 5 Mio. € | 10 | 50 % | 0 % | 208.000 € |
Beispielhafte Berechnungen. Konkrete Verfahren der Aufsichtsbehörden können davon abweichen.
In 3 Schritten zum effizienten Datenschutz.
Erstkontakt
- Kostenlose Erstberatung
- Angebot
- Abschluss Geschäftsbesorgungsvertrag
Onboarding
- Benennung als Datenschutzbeauftragter
- Meldung bei der Aufsichtsbehörde
- Kick-Off-Meeting
Laufende Betreuung
- Jour fixe (z. B. quartalsweise)
- Kontinuierliche Verbesserung
- Audits
Sprechen wir persönlich.
30 Minuten Erstgespräch, kostenfrei und unverbindlich. Wir klären, ob und wie ich Ihrem Unternehmen helfen kann.
